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Arbeitsrecht:
In dem Fachbereich Arbeitsrecht
umfaßt die anwaltliche Tätigkeit insbesondere :
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Kündigungen / Kündigungsschutz
- Aushandeln von Abfindungen
- Prüfung und Vereinbarung von Abwicklungs- und
Auflösungsvereinbarungen
- Vertragsgestaltung
- Mediation
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