Arbeitsrecht:

In dem Fachbereich Arbeitsrecht
umfaßt die anwaltliche Tätigkeit insbesondere :

  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungen / Kündigungsschutz
  • Aushandeln von Abfindungen
  • Prüfung und Vereinbarung von Abwicklungs- und Auflösungsvereinbarungen
  • Vertragsgestaltung
  • Mediation